Europäische, nationale und regionale Vorschriften
Die Veröffentlichung offener Daten und die Weiterverwendung öffentlicher Informationen wird durch eine Reihe europäischer, nationaler und regionaler Vorschriften geregelt, die die Veröffentlichung in wiederverwendbaren Formaten und mit freien Lizenzen fördern und die Rechte und Pflichten der Weiterverwendung für Unternehmen, die Gesellschaft im Allgemeinen und öffentliche Verwaltungen festlegen.
Europäischer Rechtsrahmen:
- Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
- Richtlinie (EU) 2019/1024 der Kommission vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Aufstellung einer Liste spezifischer hochwertiger Datensätze und Modalitäten für die Veröffentlichung und Weiterverwendung.
Staatlicher Rechtsrahmen:
- Gesetz 37/2007, vom 16. November, über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Gesetz 18/2015, vom 9. Juli, zur Änderung des Gesetzes 37/2007, vom 16. November, über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
- Königlicher Erlass 3/2010 vom 8. Januar, der das nationale Sicherheitssystem im Bereich des E-Government regelt.
- Königliches Dekret 951/2015 vom 23. Oktober zur Änderung des Königlichen Dekrets 3/2010 vom 8. Januar, das das nationale Sicherheitssystem im Bereich der elektronischen Verwaltung regelt.
- Königlicher Erlass 4/2010 vom 8. Januar zur Regelung der nationalen Interoperabilitätsregelung im Bereich des E-Government.
- KöniglicherErlass 1495/2011 vom 24. Oktober, der das Gesetz 37/2007 vom 16. November über die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors für den staatlichen öffentlichen Sektor umsetzt.
- Beschluss des Staatssekretärs für öffentliche Verwaltungen vom 19. Februar 2013 zur Genehmigung des technischen Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Informationsressourcen (NTI-RISP).
- Gesetz 19/2013 vom 9. Dezember über Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung.
- Gesetz 39/2015, vom 1. Oktober, über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.
- Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der digitalen Rechte.
- Königliches Gesetzesdekret 24/2021 vom 2. November über die Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union über gedeckte Schuldverschreibungen, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen, offene Daten und die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für bestimmte Online-Übertragungen sowie für Rundfunk- und Fernsehsendungen, befristete Ausnahmen für bestimmte Einfuhren und Lieferungen, für Verbraucher und für die Förderung von sauberen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen.
Regionale und lokale Verordnungen:
- Dekret 19/2011, vom 10. Februar, zur Regelung der Nutzung elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln.
- Gesetz 12/2014, vom 26. Dezember, über Transparenz und Zugang zu öffentlichen Informationen.
- Verordnung vom 18. Dezember 2017, die das Metadaten-System der öffentlichen Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln genehmigt.
- Beschluss vom 26. Dezember 2019, der die Veröffentlichung der Vereinbarung vorsieht, mit der die Ausarbeitung der Kanarischen Agenda für nachhaltige Entwicklung in Auftrag gegeben wird.