Das Cabildo de Tenerife verpflichtet sich, seine Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website datos.tenerife.es.
Status der Einhaltung
Diese Website entspricht vollständig dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 2. März 2023 erstellt.
Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war eine von der Agentur selbst durchgeführte Selbsteinschätzung.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 2. März 2023.
Kommentare und Kontaktinformationen
Über die E-Mail
- Meldung einer möglichen Nichteinhaltung seitens dieser Website.
- Übermittlung sonstiger Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
- Formulierung einer anderen Anfrage oder eines Verbesserungsvorschlags in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der RD 1112/2018 oder.
- Einen Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgenommen sind, wie in Artikel 3, Abschnitt 4 festgelegt
- Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Der Antrag auf zugängliche Informationen muss die Tatsachen, die Gründe und den Antrag klar angeben, die es ermöglichen, festzustellen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.
Die eingegangenen Mitteilungen werden von der für die Zugänglichkeit von Informationen zuständigen Stelle an der Plaza de España, nº 1, CP 38003, Santa Cruz de Tenerife, verwaltet, die verpflichtet ist, dem Interessenten innerhalb von zwanzig Arbeitstagen zu antworten.
Antragsverfahren
Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, der Betroffene mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann der Betroffene eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort eingegangen ist.
Die Beschwerde kann per E-Mail
Optionaler Inhalt
Als zusätzliche Mechanismen zur Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Website haben wir unten links auf dem Bildschirm eine Schaltfläche mit der Bezeichnung "Zugänglichkeitsoptionen" eingefügt, die die folgenden Optionen bietet:
- Einstellbare Schriftgröße für die gesamte Website.
- Einstellbare Textabstände für die gesamte Website.
- Invertieren der Farben der Website.
- Farbauswahl für Grautöne.
- Unterstreichen von Weblinks.
- Vergrößerung des Cursors.
- Lesehilfe.
- Sprachausgabe des Textes im Internet.
- Umschalten auf Sprachtext.