Erklärung zur Zugänglichkeit
Letzte Überarbeitung: 10. September 2026
Der Inselrat von Teneriffa hat sich verpflichtet, seine Websites gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September) barrierefrei zu gestalten.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website datos.tenerife.es.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September.
Die am 10. September 2026 durchgeführte Barrierefreiheitsprüfung der 19 öffentlich zugänglichen Seiten des Portals ergab laut Google Lighthouse (WCAG 2.1 Stufe AA) eine Durchschnittsbewertung von 91,2/100. Es wurden vereinzelte Verstöße festgestellt, die im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ näher erläutert werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßiger Aufwand
Für keine der nicht erfüllten Barrierefreiheitsanforderungen wird ein unverhältnismäßiger Aufwand geltend gemacht.
Vom Anwendungsbereich ausgenommene Inhalte
Gemäß Artikel 3 des Königlichen Dekrets 1112/2018 sind vom Anwendungsbereich ausgenommen:
| Ausgeschlossene Inhaltsart | Begründung |
|---|---|
| Herunterladbare offene Datendateien (CSV, JSON, XML, SHP usw.) | Es handelt sich um Dokumente, die vor Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1112/2018 veröffentlicht wurden und deren Konvertierung einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Für jede Ressource werden jedoch strukturierte, zugängliche Metadaten bereitgestellt. |
| SPARQL-Endpunkt | Der SPARQL-Endpunkt ist ein technisches Tool, das sich an Nutzer mit fortgeschrittenen Kenntnissen richtet, und dessen Schnittstelle für die Verwendung mit Abfrage-Tools konzipiert ist, nicht als Webseite mit Inhalten. |
| Interaktives Dashboard | Das Dashboard nutzt eine Technologie zur Datenvisualisierung (Power BI), die mit Screenreadern nicht vollständig barrierefrei ist. Die Inhalte werden in interaktiven Grafiken dargestellt, für die es keine vollständige textuelle Alternative gibt. |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. September 2026 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine technische Selbstbewertung durchgeführt, die von der Organisation selbst vorgenommen wurde und eine Analyse des HTML-Quellcodes, eine visuelle Überprüfung, eine Überprüfung der Komponenten sowie ein automatisiertes Audit mit Google Lighthouse umfasste.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 10. September 2026.
Anmerkungen und Kontaktdaten
Über die E-Mail-Adresse
- Meldung möglicher Verstöße seitens dieser Website.
- Meldung weiterer Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
- Sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website vorbringen.
Sie können Folgendes einreichen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018 oder
- Einen Antrag auf barrierefreie Informationen bezüglich:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgenommen sind
- Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Sachverhalte, Gründe und die Forderung klar und deutlich dargelegt werden, damit festgestellt werden kann, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.
Die eingegangenen Mitteilungen werden von der für die Barrierefreiheit von Informationen zuständigen Stelle in der Plaza de España Nr. 1, PLZ 38003, Santa Cruz de Tenerife, bearbeitet, die verpflichtet ist, der betroffenen Person innerhalb von zwanzig Werktagen zu antworten.
Antragsverfahren
Wurde ein Antrag auf barrierefreie Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, ist man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 festgelegten Anforderungen, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen abgelaufen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.
Die Beschwerde kann per E-Mail an
Optionale Inhalte
Als zusätzliche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben wir unten links auf dem Bildschirm eine Schaltfläche namens „Barrierefreiheitsoptionen“ integriert, die folgende Optionen bietet:
- Anpassbare Schriftgröße für die gesamte Website.
- Anpassbarer Textabstand für die gesamte Website.
- Farben der Website umkehren.
- Farbauswahl in Graustufen.
- Links auf der Website unterstreichen.
- Cursor vergrößern.
- Lesehilfe.
- Text-to-Speech-Funktion für den Website-Text.
- Von Text zu Sprache.